Paypal und das Kuba-Embargo

Die USA verhingen 1962, im kalten Krieg, ein Handelsembargo gegen Kuba: Der Handel mit kubanischen Waren ist in den USA damit verboten. Bis dato wurde an der Sanktion nicht gerüttelt. PayPal, hierzulande nicht etwa ein amerikanisches Unternehmen, sondern eine luxemburgische Bank, versucht nun, mit seiner Übermacht und mittels seiner fragwürdigen AGBs, das Embargo nach Europa zu bringen: Händler, die legal Waren wie Rum aus Kuba in der EU / Deutschland anbieten, wurden die Paypal Konten gesperrt. Telefonisch bot man den Händlern dann an, die Konten sofort wieder freizugeben, wenn man den Handel mit den kubanischen Waren einstelle.

In Europa herrscht kein Embargo gegen Kuba. Paypal versucht, amerikanisches Recht als luxemburgische Bank in Deutschland und der EU durchzusetzen und setzt dabei auf die bekannte Taktik, einfach die Gelder der Händler einzufrieren – schließlich nehmen sie sich i nden AGB das Recht, dies bis zu 180 Tage zu tun. Für einen Händler existenzbedrohend. Nach europäischem Bankenrecht ein Klagegrund, denn es existiert die

EU-Verordnung (EG) Nr. 2271/96 des Rates vom 22. November
1996 zum Schutz vor den Auswirkungen der extraterritorialen Anwendung von einem Drittland erlassener Rechtsakte sowie von darauf beruhenden oder sich daraus ergebenden Maßnahmen

Ganz persönlich: Es widert mich an, wie Paypal sich mittlerweile benimmt. Wikileaks Kontosperre, willkürliche Sperrung von Guthaben (Routine-Überprüfungen, Geldwäscheverdacht u.v.m.), mindestens verdächtig des rechtswidrigen Auftretens im deutschen Raum – und zuletzt der Versuch mit Druck (um nicht Erpressung zu sagen, was rechtlich schwierig wäre) US-Recht in Deutschland zur Geltung zu bringen. Pfui!

Paypal fiel ohnehin schon oft für seine nicht nachvollziehbaren Sperren von Händlerkonten (und auch, wenn der Sohn in Misskredit steht +>Wikipedia). Die AGB von Paypal, auf die in Fällen von Sperrungen verwiesen wird, weisen die entsprechenden Sperrgründe teils nicht auf oder sind in Deutschland nicht zulässig. Einige dieser Fälle sind bei Wikipedia verlinkt. In den AGB heißt es wörtlich:

„Nach eigenem Ermessen behalten wir uns vor, Konten jederzeit zu schließen und Einzahlungsquellen und Zahlungen zu begrenzen, den Zugriff auf ein Konto und einige oder alle Kontofunktionen zu begrenzen.“